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Kinder- und Jugendschutz

 

In der Vergangenheit sind Vorfälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt durch katholische Priester und Ordensleute sowie Frauen und Männer in der Kirche verübt oder mitverschuldet worden. Auch in der ISG gab es Vorfälle von sexuellem Missbrauch. Wir sind erschüttert von den bekannt gewordenen Fällen von Missbrauch in der katholischen Kirche und unserem Jugendverband und tun alles in unserer Macht stehende, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Wir können viel tun, um uns der verantwortungsvollen Aufgabe umfassend zu stellen, Kinder und Jugendliche möglichst wirksam zu schützen und die Verbandsarbeit für potentielle Täterinnen und Täter unattraktiv zu machen.

 

Dies ist möglich, wenn:

 

  • ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine klare Haltungen einnehmen,

  • diese ausreichende Informationen über (sexuelle) Gewalt und Täterstrategien besitzen,

  • Rahmenbedingungen in ihrem Einflussbereich schaffen oder umsetzen, die (sexuelle) Gewalt verhindern,

  • Sexualität nicht tabuisiert,

  • mit Kindern und Jugendlichen präventiv gearbeitet,

  • über Vorgehen im Verdachts- oder Notfall im Team gesprochen wird und

  • kompetente Fachleute aus Beratungsstellen bekannt sind  und einbezogen werden.

 

Kinder und Jugendliche brauchen die Wertschätzung und bedingungslose Anerkennung als wertvolle Menschen. Sie brauchen eine Familie, eine Gemeinschaft, die ihnen Sicherheit und Schutz bietet, die Erfüllung körperlicher Grundbedürfnisse, Anregungen zu Spiel und Leistung, sie müssen sich selbst verwirklichen und Einfluss nehmen können.

Wir wollen den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen einen Lebensraum bieten, in denen diese Grundbedürfnisse selbstverständlich ihren Platz haben.

 

 

Aktivitäten der ISG im Bereich Kinderschutz

 

Institutionelles Schutzkonzept

Die ISG hat von Februar bis August 2019 ihr institutionelles Schutzkonzept aktualisiert. Hierzu aktualisierten wir auch unseres Kinderschutzerklärung und unseren Verhaltenskodex. Im August hat die Stadtgruppenkonferenz das Schutzkonzept gut geheißen und verabschiedet. Es wird die nächsten zwei Jahre Gültigkeit besitzen.

Ausbildung Ehrenamtlicher für die Kinder- und Jugendarbeit

Seit 2013 ist in jeder Ausbildung für angehende Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der ISG eine Schulungseinheit zum Thema Kinderschutz verpflichtender Bestandteil. Schwerpunktmäßig geht es um eine Sensibilisierung für die Themen Sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfahren Basisinformationen über Vorkommen, Täterstrategien, Symptome und Handlungsmöglichkeiten. Diese sollen sie in die Lage versetzen, Kontakt zu Vertrauenspersonen bzw. Fachleuten aufzunehmen, wenn ihnen in der Arbeit mit Kindern „etwas komisch vorkommt“.

 

Kinderschutzerklärung

Nach Abschluss der Schulungseinheit "Kinderschutz" können die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter eine Kinderschutzerklärung unterzeichnen. Die Kinderschutzerklärung hat den Charakter einer bewussten Selbstverpflichtung, die Unterzeichnung ist im BDKJ Diözesanverband Berlin Voraussetzung zum Erhalt der Juleica, dem amtlich anerkannten und bundesweit gültigen Qualifizierungsnachweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

 

Katholisches Netzwerk Kinderschutz

Die ISG ist Gründungsmitglied im Katholischen Netzwerk Kinderschutz im Erzbistum Berlin, das sich zum Ziel gesetzt hat, Prävention von sexueller Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in den Angeboten, Diensten und Einrichtungen der katholischen Kirche im Erzbistum Berlin zu fördern, Transparenz im Erkennen, Einschätzen und Handeln herzustellen und Empfehlungen zum Kinderschutz zu erarbeiten. Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier.

 

„Was tun bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?“

Bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch bzw. sexualisierte Gewalt durch einen beruflichen Mitarbeiter wie z. B. den Geistlichen Leiter, bitten wir, die von der Provinz der Deutschen Jesuiten eingerichtete Ombudsstelle (Henk Göbel und Fr. Ravat)) direkt zu informiert. Die Beiden können von allen Betroffenen angesprochen werden und sind sowohl berechtigt als auch verpflichtet, auf der Seite der Opfer gegenüber den zuständigen Ordensoberen oder Werksleitern tätig zu werden.

 

Henk Göbel

Postfach 1201

73642 Welzheim

0176-84723038

mail@henlgoebel.com

Katja Ravat (Rechtsanwältin)
Gewerbestraße 97
79194 Gundelfingen
Tel 0761 5036330
ravat@t-online.de

 

 

Bereits in dritter Auflage erschienen ist das gemeinsam von BDKJ und Erzbischöflichen Amt für Jugendseelsorge herausgegebene Merkblatt für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendpastoral „Was tun bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?“. Es enthält Grundinformationen, was im Falle eines Verdachts oder einer Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung zu tun ist und Adressen von Fachberatungsstellen.

 

 

Ein Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt wurde von der Diözesanversammlung 2011 beschlossen.

Weitere Informationen sowie eine Stellungnahme sind auch auf der Seite des BDKJ Bundesverbandes zu finden.

 

 

Fach- und Beratungsstellen

Hier eine Auswahl von Fach- und Beratungsstellen, die bei sexualisierter Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch kontaktierbar sind:

 

Kind im Zentrum - Sozialtherapeutische Hilfen für sexuell missbrauchte Kinder, Jugendliche und ihre Familien

 

Wildwasser - Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen

 

Strohhalm - Fachstelle für Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen

 

N.I.N.A - Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen

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